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Nachbarschaftshilfe Kreis 9
Dachslernstrasse 2, 8048 Zürich
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Eine Spende an die Nachbarschaftshilfe Kreis 9 kann bereits ab Fr. 50.- von der Steuer abgesetzt werden. Ab diesem Betrag erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung.
Wir danken allen für ihre Unterstützung. Zusätzlich zu den aufgelisteten Spenden haben wir viele Gaben unter 50 Franken erhalten, welche uns ebenso wertvoll sind. Bei aufgerundeten Mitgliederbeiträgen verbuchen wir den Mehrbetrag als Spende. Es tut gut, sich mitgetragen zu wissen.
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Natürliche und juristische Personen können bei uns Mitglied werden.
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Jahresbeiträge (unverändert seit 1. Januar 2018)
Natürliche Personen (Einzelperson, Familien, Paare) Fr. 40.–
Juristische Personen (Firmen, Institutionen) Fr. 90.–
Jahresbeiträge (ab 1. Januar 2025)
Natürliche Personen (Einzelperson, Familien, Paare) Fr. 50.–
Juristische Personen (Firmen, Institutionen) Fr. 120.–
Freiwillige sind vom Beitrag befreit.
Unsere Klientinnen und Klienten sind auf Beschluss der Generalversammlung vom 25. März 2010 Vereinsmitglieder mit Beitragspflicht. Der Vorstand kann einen zusätzlichen Leistungsbeitrag festsetzen.